Legionellen-Info 23.04.2012
Neuregelung für Legionellen tritt am 1. November 2011 in Kraft Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV [1]) wurde die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers in Gebäuden auf Legionellen erweitert. Nunmehr müssen gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen, auf die nachfolgende Merkmale zutreffen, Ihr Trinkwasser an repräsentativen Probenahmestellen (siehe Anhang) auf das Vorhandensein von Legionellen untersuchen lassen:
Damit müssen auch Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch in Mietshäusern, auf Legionellen untersucht und dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung bleiben generell Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen und die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts erkranken jedes Jahr mindestens 20.000 - 32.000 Menschen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15% der Fälle enden tödlich. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. Zur Vermeidung eines massiven Legionellenwachstums in der Trinkwasser-Installation sollten folgende Grundregeln eingehalten werden:
Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll und verstößt gegen das Gebot zur Minimierung chemischer Stoffe im Trinkwasser gemäß § 6 Abs. 3 TrinkwV [3]. Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen, 23.04.2012 Weitere Informationen finden Sie unter:
|
Anhang
Probenahmeschema gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und Empfehlung des Umweltbundesamtes[4]
|