Legionellen-Info KOWA SH 100% 100% 2012-04-23 11:39:21 Kooperation kommunaler Wasser- und Abwasserverbände Schleswig-Holsteins
<table border="0" cellpadding="5" cellspacing="0" style="width:600px;"> <tbody> <tr> <td style="text-align: justify" valign="top"> <p> <strong>Neuregelung f&uuml;r Legionellen tritt am 1. November 2011 in Kraft</strong> </p> <p> Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV <a href="#_ftn1" name="_ftnref1" title="">[1]</a>) wurde die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers in Geb&auml;uden auf Legionellen erweitert. </p> <p> Nunmehr m&uuml;ssen gem. &sect; 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen, auf die nachfolgende Merkmale zutreffen, Ihr Trinkwasser an repr&auml;sentativen Probenahmestellen (siehe Anhang) auf das Vorhandensein von Legionellen untersuchen lassen: </p> <ul style="text-align: left"> <li> Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder &ouml;ffentlichen T&auml;tigkeit und </li> <li> Gro&szlig;anlage zur Trinkwassererw&auml;rmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik <a href="#_ftn2" name="_ftnref2" title="">[2]</a> und </li> <li> es m&uuml;ssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt </li> </ul> <p> Damit m&uuml;ssen auch Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Geb&auml;uden, also auch in Mietsh&auml;usern, auf Legionellen untersucht und dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur f&uuml;r Geb&auml;ude, in denen Wasser an die &Ouml;ffentlichkeit abgegeben wird. Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung bleiben generell Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienh&auml;user. </p> <p> Die Verordnung f&uuml;hrt zudem f&uuml;r Legionellen erstmals einen so genannten &bdquo;technischen Ma&szlig;nahmenwert&ldquo; ein. Er liegt bei 100 &bdquo;koloniebildenden Einheiten&ldquo; in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder &uuml;berschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, eine Gef&auml;hrdungsanalyse zu erstellen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu &uuml;berpr&uuml;fen und die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. </p> <p> Legionellen k&ouml;nnen schwere, teils t&ouml;dliche Lungenentz&uuml;ndungen sowie das grippe&auml;hnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den K&ouml;rper. Gef&auml;hrliche Legionellenmengen k&ouml;nnen im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser &lt; 25 und Warmwasser &gt; 55 &deg;C) nicht eingehalten werden. So k&ouml;nnen auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Str&auml;nge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum f&ouml;rdern, weil hier das Wasser stagniert. </p> <p> Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts erkranken jedes Jahr mindestens 20.000 - 32.000 Menschen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentz&uuml;ndungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15% der F&auml;lle enden t&ouml;dlich. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. </p> <p> Zur Vermeidung eines massiven Legionellenwachstums in der Trinkwasser-Installation sollten folgende Grundregeln eingehalten werden: </p> <ul> <li> Vermeidung von Stagnationsbereichen; hier ist eine Erw&auml;rmung/Abk&uuml;hlung des Trinkwassers auf Umgebungstemperatur zwangsl&auml;ufig, was ein mikrobiologisches Wachstum f&ouml;rdern kann </li> <li> Einhalten der Temperaturanforderungen: f&uuml;r Kaltwasser &lt; 25&deg;C, f&uuml;r Warmwasser &gt; 55&deg;C </li> <li> Verwendung von f&uuml;r den Einsatz in der Trinkwasserversorgung gepr&uuml;ften und zertifizierten Materialien und Anlagenteilen (z.B. DVGW Pr&uuml;fzeichen) </li> </ul> <strong>Hinweis</strong> <br> <p> Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll und verst&ouml;&szlig;t gegen das Gebot zur Minimierung chemischer Stoffe im Trinkwasser gem&auml;&szlig; &sect; 6 Abs. 3 TrinkwV <a href="#_ftn3" name="_ftnref3" title="">[3]</a>. </p> <p align="right"> Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen, 23.04.2012 </p> <p> Weitere Informationen finden Sie unter: </p> <ul style="text-align: left"> <li> <a class="pdf-left pdfbox fancybox.iframe" href="https://www.kowa-sh.de/index/kowa/2012_04_23_3983.pdf">Legionellen: Aktuelle Fragen zum Vollzug der ge&auml;nderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV)</a> <br> Umweltbundesamt, 28.10.2011 - mi </li> <li> <a class="pdf-left pdfbox fancybox.iframe" href="https://www.kowa-sh.de/index/kowa/2012_04_23_pd11-051_mehr_sicherheit_fuer_die_trinkwasserqualitaet_in_gebaeuden.pdf">Mehr Sicherheit f&uuml;r die Trinkwasserqualit&auml;t in Geb&auml;uden</a> <br> Umweltbundesamt, 28.10.2011, Dessau-Ro&szlig;lau </li> <li> <a class="pdf-left pdfbox fancybox.iframe" href="https://www.kowa-sh.de/index/kowa/2012_04_23_1202gerhardy.pdf">Das DVGW-Arbeitsblatt W551 und die 3-Liter-Regel</a> <br> energie - wasser-praxis, 2/2012 </li> </ul> </td> </tr> </tbody> </table> <table border="0" cellpadding="5" cellspacing="0"> <tbody> <tr> <td style="text-align: justify" valign="top"> <strong>Anhang</strong> <p> Probenahmeschema gem&auml;&szlig; DVGW-Arbeitsblatt W 551 und Empfehlung des Umweltbundesamtes<a href="#_ftn4" name="_ftnref4" title="">[4]</a> <br> <img alt="0" border="0" src="https://www.kowa-sh.de/imgs/kowa/2012_04_23_Probenahmeschema.png"> </p> <hr align="left" size="1" width="100%"> <ol style="text-align: left"> <li> <a name="_ftn1"></a> Erste Verordnung zur &Auml;nderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 </li> <li> <a name="_ftn2"></a> vgl.: Dr. Karin Gerhardy, Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel, energie I wasser-praxis 2/2012, S. 42 ff. </li> <li> <a name="_ftn3"></a> vgl.: twin Nr. 05, Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation, Stand April 2009 </li> <li> <a name="_ftn4"></a> Empfehlung des Umweltbundesamtes; Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erw&auml;rmungsanlagen der Hausinstallation nach &sect;3 Nr.2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit bereit gestellt wird, Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2005 &middot; 49:697&ndash;700 </li> </ol> </td> </tr> </tbody> </table> <p> &nbsp; </p>

Legionellen-Info 23.04.2012

Neuregelung für Legionellen tritt am 1. November 2011 in Kraft

Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV [1]) wurde die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers in Gebäuden auf Legionellen erweitert.

Nunmehr müssen gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen, auf die nachfolgende Merkmale zutreffen, Ihr Trinkwasser an repräsentativen Probenahmestellen (siehe Anhang) auf das Vorhandensein von Legionellen untersuchen lassen:

  • Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit und
  • Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik [2] und
  • es müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt

Damit müssen auch Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch in Mietshäusern, auf Legionellen untersucht und dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung bleiben generell Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen und die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben.

Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert.

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts erkranken jedes Jahr mindestens 20.000 - 32.000 Menschen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15% der Fälle enden tödlich. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird.

Zur Vermeidung eines massiven Legionellenwachstums in der Trinkwasser-Installation sollten folgende Grundregeln eingehalten werden:

  • Vermeidung von Stagnationsbereichen; hier ist eine Erwärmung/Abkühlung des Trinkwassers auf Umgebungstemperatur zwangsläufig, was ein mikrobiologisches Wachstum fördern kann
  • Einhalten der Temperaturanforderungen: für Kaltwasser < 25°C, für Warmwasser > 55°C
  • Verwendung von für den Einsatz in der Trinkwasserversorgung geprüften und zertifizierten Materialien und Anlagenteilen (z.B. DVGW Prüfzeichen)
Hinweis

Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll und verstößt gegen das Gebot zur Minimierung chemischer Stoffe im Trinkwasser gemäß § 6 Abs. 3 TrinkwV [3].

Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen, 23.04.2012

Weitere Informationen finden Sie unter:

Anhang

Probenahmeschema gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und Empfehlung des Umweltbundesamtes[4]
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  1. Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011
  2. vgl.: Dr. Karin Gerhardy, Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel, energie I wasser-praxis 2/2012, S. 42 ff.
  3. vgl.: twin Nr. 05, Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation, Stand April 2009
  4. Empfehlung des Umweltbundesamtes; Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach §3 Nr.2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird, Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2005 · 49:697–700